0611 30867977         info@elementetechnik.de    
Kontakt   

Ölheizung mit anderen Heizsystemen kombinieren

Ölheizung mit anderen Heizsystemen kombinieren

Alte Ölheizung im Mehrfamilienhaus © energie-fachberater.deFür bestimmte alte Heizungen ist 2024 Schluss. Mit einer neuen Heizung sinken in der Regel auch die Heizkosten © energie-fachberater.de
Alte Ölheizung im Mehrfamilienhaus © energie-fachberater.deFür bestimmte alte Heizungen ist 2024 Schluss. Mit einer neuen Heizung sinken in der Regel auch die Heizkosten © energie-fachberater.de
Alte Öl- und Gasheizungen auf dem Abstellgleis

Austauschpflicht für Heizungen: Diese Heizkessel müssen 2024 raus

Die alte Heizung hat schon einige Jahrzente auf dem Buckel? Dann kann mit Jahresbeginn 2024 der Moment für einen verpflichtenden Heizungstausch gekommen sein! Zeit für einen Check im Heizungskeller, ob der alte Öl- oder Gas-Heizkessel noch betrieben werden darf - das gilt für Heizungen, die vor 1994 eingebaut wurden. 

Das Alter des Heizkessels kann man auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachlesen. Wer gar keine Informationen mehr zur Hand hat, kann den Schornsteinfeger fragen oder das Alter der Heizung im Rahmen einer Wartung klären lassen.

Diese Heizkessel müssen 2024 raus
Raus aus dem Keller müssen in diesem Jahr alle alten Konstanttemperaturkessel von vor 1994, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel fallen nicht unter die Regelung. Ausnahme: Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon lange in ihrer Immobilie wohnen, sind generell von der Austauschpflicht befreit. 

Bei einem Eigentümerwechsel gilt dann jedoch die Austauschpflicht! Die neuen Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen. Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Nachrüstpflicht bei Kamin und Kachelofen nicht vergessen
Auch für Kamin und Kachelofen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab: Alle Öfen müssen bis Ende des Jahres die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Das betrifft vor allem Feuerstellen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Werden die Grenzwerte überschritten, haben Eigentümer bis Ende 2024 Zeit, einen neuen Filter nachzurüsten, den Ofen zu erneuern oder aber stillzulegen.

Neue gesetzliche Vorgaben beim Heizungstausch berücksichtigen
Seit Anfang 2024 gelten mit dem GEG 2024 neue gesetzliche Regelungen beim Einbau einer neuer Heizung, diese muss vorwiegend erneuerbare Energien nutzen. Eigentümer sollten sich vor einem Heizungstausch gut beraten lassen, welche der erlaubten Optionen zu ihrem Haus passt, damit sie auf lange Sicht deutlich günstiger heizen können und die CO2-Abgabe sparen.

Nicht zu lange mit dem Heizungstausch warten
Erreichen Öl- und Gasheizungen ein hohes Betriebsalter, sind die Heizkosten oft höher als nötig. Außerdem droht der Heizkessel unerwartet auszufallen. Deshalb sollten sich Eigentümer rechtzeitig einen Sanierungsplan überlegen, um im Fall der Fälle handlungsfähig zu sein. Bei der Finanzierung einer neuen Heizung hilft die attraktive Förderung.

Der Vorteil: Neue Heizungen haben deutlich bessere Wirkungsgrade, die Investition rechnet sich in vielen Fällen schon nach wenigen Jahren. Das ist umso schneller der Fall, wenn zusätzliches Energiesparpotenzial bei der Optimierung von Regelung und Hydraulik genutzt wird.
 

 

 


Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
© Energie-Fachberater.de
zurück