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Aktuelle News aus der Branche

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Energieberater trifft Ehepaar vor Ort © Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)Für die Energieberatung gibt es einen Zuschuss vom BAFA! Eigentümer erhalten damit ein maßgeschneidertes Konzept für die Sanierung - den sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan © Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Energieberater trifft Ehepaar vor Ort © Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)Für die Energieberatung gibt es einen Zuschuss vom BAFA! Eigentümer erhalten damit ein maßgeschneidertes Konzept für die Sanierung - den sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan © Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Max. 650 Euro Zuschuss für EFH und 850 Euro für MFH

BAFA-Förderung für die Energieberatung

Update 1.4.2025: Zum 1. April 2025 wurde die sogenannte Zahlungsermächtigung abgeschafft! Für alle Verwendungsnachweise, die jetzt eingereicht werden, wird die BAFA-Förderung ausnahmslos auf ein Konto des Hauseigentümers ausgezahlt. Eine Zahlung der BAFA-Förderung an einen Energieberater nicht mehr möglich.

Für Eigentümer:innen bedeutet das: Sie erhalten eine Rechnung über den vollen Beratungsbetrag, die Rechnung des Energieberaters darf nicht mehr um die BAFA-Förderung gemindert werden. Mit dem Verwendungsnachweis kann dann die Förderung abgerufen werden.

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Eine Energieberatung durch unabhängige, qualifizierte Experten wird von vielen Eigentümer:innen sehr geschätzt. So können sie sicher sein, dass die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen am Ende auch den gewünschten Erfolg bei der Energieeinsparung bringen. Deshalb fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch die Energieberatung durch solche Expert:innen. Im Rahmen einer Energieberatung durch qualifizierte Energieberater:innen wird ein individuelles Sanierungskonzept erstellt und ein Maßnahmenplan mit zeitlicher Abfolge entworfen. Das bietet sich zum Beispiel dann an, wenn Sanierungsmaßnahmen geplant sind.

So hoch ist der Zuschuss für die Energieberatung
Der Zuschuss für eine Energieberatung in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" des BAFA beträgt 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und maximal 850 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Die Fördersätze im Überblick:

  • 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus
  • 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 850 Euro für MFH ab 3 Wohneinheiten
  • Für WEG: Einmalig 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung


Den Zuschuss für die Energieberatung beantragen - so geht"s Schritt für Schritt

  1. Vor Beginn der Energieberatung stellen Eigentümer den Antrag online beim BAFA.
  2. Das BAFA erteilt einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Ab dann haben Eigentümer 9 Monate Zeit für die Durchführung der Energieberatung.
  3. Nach Antragstellung kann die Energieberaterin / der Energieberater beauftragt werden. Gefördert werden nur Energieberatungen, in deren Ergebnis ein sogenannter Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird.
  4. Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer eine Rechnung vom Energieberater über das volle Beratungshonorar.
  5. Anschließend reicht der Eigentümer die Dokumente zum Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Dafür muss das elektronische Formular "Verwendungsnachweiserklärung" vollständig ausgefüllt werden.

  6. Das BAFA zahlt den Zuschuss in Höhe von 50 Prozent aus.


--> Wichtig zu wissen: Mit einer Vollmacht kann die Energieberaterin / der Energieberater auch den Antragsprozess komplett übernehmen.


Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss bei der Energieberatung
Damit Eigentümer ihre Kosten für die Energieberatung mit einem BAFA-Zuschuss reduzieren können, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Förderung gilt nur für Häuser in Deutschland.
  • Bauantrag oder Bauanzeige für das Gebäude müssen mindestens 10 Jahre zurückliegen.
  • Mindestens 50 Prozent der Fläche müssen zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Haus muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
  • Der Energieberater muss für die Förderung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein.

So läuft die Energieberatung ab
Nachdem der Energieberater ausführlich den Zustand der Bausubstanz und der Haustechnik sowie die Heizkosten erfasst hat, erstellt er einen Beratungsbericht in Form eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser gibt einen einfachen und farblich dargestellten Überblick zur Ausgangslage und zu den empfohlenen Maßnahmen. Bei der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem iSFP können Eigentümer einen Zusatzbonus in Höhe von 5 Prozent bei der späteren Förderung von Einzelmaßnahmen erhalten.


Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
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